29.11.17

Grünes Licht für Macrons Reformen

Die Französische Nationalversammlung hat die Verordnungen zur Reform des französischen Arbeitsmarkts mit großer Mehrheit ratifiziert.

Mit der Zustimmung in der Nationalversammlung hat Frankreichs Präsident Emmanuel Macron eine weitere Hürde zur Umsetzung seines Reformpakets genommen. Die Abstimmung im Senat über die Verordnungen wird aber nicht vor Januar 2018 erfolgen. Die Zustimmung beider Kammern des Parlaments ist notwendig, um den von der Exekutive erlassenen Verordnungen den Rang eines Gesetzes zu verleihen. Mit 463 zu 74 Stimmen und 20 Enthaltungen hatte die französische Nationalversammlung am 28. November 2017 für die Arbeitsmarktreform gestimmt. Da Emmanuel Macron in der Nationalversammlung über die absolute Mehrheit verfügt, ist dieses Ergebnis wenig überraschend. Nur die linken Gruppierungen haben wie zu erwarten gegen den Gesetzestext gestimmt. Die sozialen Unruhen und Proteste auf den Straßen sind hingegen so gut wie ausgeblieben.Die mit den Verordnungen geschaffene sowohl individual- als auch kollektivrechtlich höhere Flexibilität macht die Unternehmen wettbewerbsfähiger und schafft so Wachstumsimpulse. Dies wird sich auch positiv auf den Arbeitsmarkt auswirken. Nur ein wesentlicher Änderungsantrag im Zusammenhang mit dem Brexit und der Entscheidung für Paris als künftiger Standort der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) wurde berücksichtigt. Premierminister Edouard Philippe hatte sich bereits im Juli 2017 dafür ausgesprochen, die Händler-Boni nicht in Abfindungszahlungen mit einzuberechnen. Ansonsten wurde die Reform nach etwa 25 Stunden Diskussion in der vergangenen Woche ohne große Veränderungen akzeptiert.Mit der Arbeitsmarktreform hat Macron seine Handlungsfähigkeit eindrücklich unter Beweis gestellt. Weitere tiefgreifende Umwälzungen im Bildungs-, Sozial- und Rentensystem sind in den nächsten eineinhalb Jahren vorgesehen.

Siehe hierzu den cepAdhoc