18.09.17

Freier Datenfluss und Cybersicherheit

EU- Kommission stellt Verordnungen zum freien Datenfluss und zur Cybersicherheit vor

Die offiziell am 19. September vorgelegten Vorschläge der Kommission bestehen aus zwei zentralen Maßnahmepaketen. Zum einen will die Kommission durch einen Verordnungsentwurf erreichen, dass Daten, die keinen Personenbezug aufweisen, ungehindert in der EU fließen können. Beschränkungen dieses Prinzips soll es nur noch geben dürfen, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet ist.

Ein zweiter Verordnungsvorschlag widmet sich dem Thema Cybersicherheit. Hier plant die Kommission die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) zu stärken und sie zu einer Cybersicherheitsbehörde auszubauen.

Aus Sicht des cep kann der freie Datenfluss innerhalb der EU – der Aufbau einer „Datenwirtschaft“ – zu erheblichen Kostensenkungen beitragen. Dies darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass viele vermeintliche Barrieren für den grenzüberschreitenden Datenfluss nicht gesetzlicher Natur sind. Aufgrund mangelnden Vertrauens in die Datensicherheit und den Schutz von Daten und Geschäftsgeheimnissen im Ausland verlangen etwa  Cloud-Nutzer eine Speicherung der Daten im Inland. Solche Barrieren lassen sich nur schwer durch legislative Regelungen abbauen.