15.04.19

CO₂-Grenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge

Der Rat hat am 15. April nach Einigung mit dem EU-Parlament die Verordnung zur Festlegung von Emissionsnormen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge verabschiedet.

Die CO2-Emissionen von neuen Pkw müssen – im Vergleich zu 2021 – bis 2030 um 37,5% reduziert werden. Für leichte Nutzfahrzeuge liegt das Reduktionsziel bei 31%. Damit wurden die von der Kommission ursprünglich vorgeschlagenen CO2-Zielvorgaben von jeweils 30% weiter verschärft. Als Zwischenziel gilt für 2025 eine Reduktion um 15%.

Nach Einschätzung des cep (s. ausführlich cepAnalyse 02/2018) stoßen die strengeren CO2-Grenzwerte für Pkw und LNF rasch an technische Grenzen und erzeugen hohe CO2-Vermeidungskosten. Sie bieten zudem keine Gewähr dafür, dass sich die CO2-Emissionen des Straßenverkehrs im gewünschten Ausmaß verringern. Zwar geben CO2-Grenzwerte Anreize zum Bau und Kauf von Fahrzeugen, die weniger CO2 pro Kilometer emittieren. Höhere Kraftstoffeffizienz durch effizientere Motoren kann jedoch auch kontraproduktiv sein. Denn sie kann den Trend zu schweren und leistungsstärkeren Fahrzeugen verstärken. Dieser Trend verschlechtert die CO2-Bilanz im Verkehr bereits seit 2014. Niedrigere Fahrtkosten durch sparsamere Motoren lassen außerdem Fahrleistungssteigerungen erwarten, die einen Teil der erwarteten CO2-Einsparungen wieder zunichtemacht („Rebound-Effekt“).

Ein die Kraftfahrzeuge einbeziehender Emissionshandel ist eine wirksame und die Entscheidungsfreiheit der Marktteilnehmer weniger einschränkende Alternative zu scharfen CO2-Grenzwerten. Durch die begrenzte Zertifikatemenge wird der CO2-Ausstoß gedeckelt und Rebound-Effekte stoßen so an ihre Grenze. Zudem bezieht der Emissionshandel neben Neu- auch Altfahrzeuge in die Klimaschutzanstrengungen ein und ermöglicht kosteneffiziente CO2-Einsparungen.

Um CO2-Reduktionsziele im Straßenverkehr sicher und effizient zu erreichen, sollte die EU daher Raffinerien und Kraftstoffimporteure in ein Emissionshandelssystem (ETS) – wie das EU-ETS oder ein verkehrsspezifisches ETS – einbeziehen (s. cepInput 5/2015; cepAnalyse 30/2016).