23.12.15

Europäischer Gerichtshof stoppt Mindestpreis für Alkohol in Schottland

cep-Rechtsexperte Pötzsch: Mit dieser Entscheidung stellt der EuGH klar, dass Mindestpreise für Alkohol wegen der damit verbundenen Beeinträchtigung der Warenverkehrsfreiheit nur ausnahmsweise rechtmäßig sind

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Mittwoch geurteilt, dass das schottische Gesetz zur Einführung eines Mindestverkaufspreises pro Alkoholeinheit gegen EU-Recht verstößt, „sofern weniger einschränkende steuerliche Maßnahmen erlassen werden können“.

Die schottischen Rechtsvorschriften würden sich sehr einschränkend auf den Markt auswirken, was vermieden werden könnte, wenn anstelle einer Maßnahme, die einen Mindestverkaufspreis pro Alkoholeinheit vorschreibt, eine steuerliche Maßnahme mit dem Ziel einer Erhöhung des Preises für Alkohol eingeführt würde, erklärte der EuGH.

„Mit dieser Entscheidung stellt der EuGH klar, dass Mindestpreise für Alkohol wegen der damit verbundenen Beeinträchtigung der Warenverkehrsfreiheit nur ausnahmsweise rechtmäßig sind“, erläutert cep-Rechtsexperte Urs Pötzsch. „Die Mitgliedstaaten müssen beweisen, dass der Alkoholkonsum nicht in gleicher Weise durch eine Erhöhung der Steuern verringert werden kann. Ob das schottische Mindestpreisgesetz mit diesen Maßstäben zu vereinbaren ist, muss nun das Gericht entscheiden, das den Fall dem EuGH vorgelegt hatte.“

Das schottische Parlament hatte 2012 in einem Gesetz einen Mindestpreis pro Alkoholeinheit für Schottland festgeschrieben. Der Mindestpreis errechnet sich anhand einer Formel, die den Alkoholgehalt und das Alkoholvolumen in dem jeweiligen Getränk berücksichtigt. Mit der Regelung wollte der Gesetzgeber die Gesundheit und das Leben von Menschen schützen, indem stark alkoholhaltige Getränke deutlich verteuert werden.

Die Scotch Whisky Association und andere Verbände von Herstellern alkoholischer Getränke hatten gegen das Gesetz geklagt, weil es ihrer Auffassnung nach eine mit dem EU-Recht unvereinbare mengenmäßige Beschränkung des Handelsverkehrs sei und eine Verfälschung des Wettbewerbs zwischen Alkoholhändlern zur Folge habe. Aufgrund der Klage war das Gesetz bislang nicht in Kraft getreten.

Lesen Sie zu der Thematik auch den cepBlog sowie den cepInput zur europäischen Alkoholstrategie 2016-2022.