06.09.17

EuGH-Urteil zur Verteilung von Flüchtlingen

Der Europäische Gerichtshof hat die Klagen der Slowakei und Ungarns gegen die verpflichtende Verteilung von Flüchtlingen aus Italien und Griechenland auf die anderen Mitgliedstaaten in vollem Umfang abgewiesen.

Der Rat der EU hatte diese Flüchtlingsquoten 2015 durch eine Mehrheitsentscheidung beschlossen, um Italien und Griechenland bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise zu unterstützen. Geplant war, innerhalb von zwei Jahren 120 000 Personen mit Anspruch auf Internationalen Schutz innerhalb der EU zu verteilen.

Der Gerichtshof stellte heute unter anderem fest, dass der Beschluss des Rates wegen seiner zeitlichen Begrenzung auf zwei Jahre vorläufigen Charakter habe. Auch sei die Verteilungsregelung als Reaktion auf die Flüchtlingskrise eine angemessene Maßnahme gewesen. Der Gerichtshof sah auch keine verfahrensrechtlichen Mängel.

Die Kommission hat wegen der Nichtbeachtung des politisch hoch umstrittenen Ratsbeschlusses bereits Vertragsverletzungsverfahren gegen Tschechien, Ungarn und Polen eingeleitet. Lenken die betroffenen Mitgliedstaaten nicht ein, kann der Gerichtshof Zwangsgelder verhängen.