09.04.14

EuGH stützt österreichisches Verbot von Entgelterhebungen bei Zahlungen

Der Mobilfunkanbieter T-Mobile Austria hat an diesem Mittwoch vor dem Europäischen Gerichtshof (Rechtssache C-616/11; T-Mobile-Austria / Verein für Konsumenteninformation) einen Rückschlag erlitten. In dem Urteil zur Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie in österreichisches Recht stellt der EuGH fest, dass Mobilfunkanbietern verboten werden kann, ihren Kunden ein Bearbeitungsentgelt für bestimmte Bezahlformen abzuverlangen.

Der Ausgangspunkt war die Frage, ob T-Mobile Austria von seinen Kunden für die Nutzung eines Zahlscheins oder für eine Überweisung im Online-Banking ein Entgelt verlangen darf, obgleich der österreichische Gesetzgeber bei der Umsetzung der Richtlinie festgelegt hat, dass unabhängig vom gewählten Zahlungsinstrument keine Entgelte erhoben werden dürfen.

Mitgliedstaaten ist es grundsätzlich erlaubt, die Entgelterhebung durch einen Zahlungsempfänger bei einer Zahlung mit Zahlungsinstrumenten zu untersagen; dies lässt die Zahlungsdiensterichtlinie (PSD 1) zu, so der EuGH.

Jetzt muss das oberste Gericht in Österreich prüfen, ob die relevante Vorschrift im österreichischen Gesetz die Voraussetzungen (Förderung des Wettbewerbs und Förderung effizienter Zahlungsinstrumente) für ein solches generelles Verbot hinreichend berücksichtigt.

Ob das Urteil langfristige Folgen hat, ist fraglich. Denn die Kommission will bei der neuen Zahlungsdiensterichtlinie (PSD 2) den Mitgliedstaaten das Recht nehmen, Entgelte pauschal zu untersagen (siehe auch:Diese Datei lokal abspeichern. cepAnalyse). Das Europäische Parlament will es jedoch aufrechterhalten (siehe auch: cepMonitor).

Philipp Eckhardt, Fachbereich Telekommunikation