15.09.15

EuGH: Deutschland darf EU-Zuwanderer von Hartz IV ausschließen

cep-Sozialexperte Matthias Dauner hält das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für ausgewogen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag geurteilt, dass Deutschland arbeitslosen Zuwanderern aus EU-Staaten Hartz-IV-Leistungen verweigern darf. In Deutschland greift nach sechs Monaten ein genereller Leistungsausschluss für arbeitsuchende EU-Bürger bei einer Vorbeschäftigung von weniger als einem Jahr. Ein Ausschluss von Sozialleistungen verstoße nicht gegen das europäische Gleichbehandlungsgebot, so der EuGH.

„Das EuGH-Urteil stärkt die Arbeitnehmerfreizügigkeit“, meint cep-Sozialexperte Matthias Dauner. „Unionsbürger, die Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt suchen, werden für die Dauer von sechs Monaten finanziell unterstützt.“ Das Urteil sei ausgewogen, so Dauner, weil es einerseits Hilfestellung bei der Arbeitssuche ermöglicht, es aber andererseits die Überlastung der steuerfinanzierten Systeme der sozialen Sicherung verhindert.