06.07.17

EU und Japan einig über Freihandel

Beim EU-Japan-Gipfel in Brüssel haben beide Seiten eine politische Einigung über ein Freihandelsabkommen erzielt.

Vier Jahre haben die EU und Japan verhandelt und sind sich nun einig, dass z.B. 99 Prozent der bisher erhobenen Zölle nach einer Übergangsfrist entfallen sollen. Ausgenommen von der politischen Einigung, die in Brüssel offiziell als „Wirtschaftliches Partnerschaftsabkommen“ (Economic Partnership Agreement, EPA) verkündet wurde, ist allerdings der Investorenschutz. Hier heißt es, Japan sei nicht bereit, sich auf die EU-Forderung nach einem unabhängigen Investitionsschutzgericht einzulassen. Die EU dringt darauf, ihr Modell für einen unabhängigen internationalen Investitionsgerichtshof zu übernehmen, wie er im Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) beschlossen wurde. Auch die Frage, wie der freie Austausch von Daten zwischen der EU und Japan mit den hohen europäischen Datenschutzstandards in Einklang gebracht werden kann, muss noch geklärt werden.

Das endgültige Abkommen soll bis Ende des Jahres stehen. Ob das Abkommen anschließend nur vom Europäischen Parlament und dem Rat oder auch von nationalen Parlamenten ratifiziert werden muss, ist noch offen. Beide Seiten wollten mit ihrer politischen Einigung zu diesem Zeitpunkt ein klares Signal gegen Protektionismus und für freien Welthandel an den G20-Gipfel senden.