15.12.15

EU sucht nach Kompromiss für neue Datenschutz-Grundverordnung

Letzte Verhandlungsrunde zur neuen Datenschutz-Grundverordnung

Die im Juni begonnenen Trilogverhandlungen zwischen EU-Kommission, Parlament und Rat zur neuen Datenschutz-Grundverordnung kommen zum Abschluss. Die letzte Verhandlungsrunde ist für den heutigen Dienstag vorgesehen.

Zu Beginn lagen die Verhandlungspositionen weit auseinander, wie der cepMonitor zeigt. Strittig ist jetzt vor allem noch die Frage, wie deutlich der Verbraucher in die Nutzung seiner Daten einwilligen muss. Während das Parlament eine „ausdrückliche“ Willensbekundung fordert, genügt dem Rat eine „eindeutige“, d.h. unmissverständliche Einwilligung. Gefeilscht wird auch darum, ob Unternehmen die Erbringung eines Dienstes oder die Erfüllung eines Vertrags davon abhängig machen dürfen, dass der Nutzer ihnen erlaubt, seine Daten auch für andere Zwecke zu verarbeiten. Umstritten ist auch, in welchen Fällen Unternehmen und Behörden betriebliche Datenschutzbeauftragte bestellen müssen. Nach Auffassung der Kommission soll dies u.a. von der Unternehmensgröße, nach derjenigen des Parlaments von der Zahl der betroffenen Personen abhängig sein. Nach dem Rat soll die Bestellung hingegen optional sein, sofern sie nicht anderweitig im Unionsrecht oder nationalen Recht vorgeschrieben ist. Uneinigkeit besteht auch noch über die Höhe der Sanktionen bei Verstößen. Während Kommission und Rat die Maximalhöhe der Geldbußen auf eine Million Euro oder bei Unternehmen bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes festsetzen wollen, fordert das Parlament bis zu 100 Millionen Euro oder 5 % des Umsatzes.

Cep-Expertin Dr. Anja Hoffmann meint: „Wichtig ist, dass die EU hier einen Kompromiss findet, welcher die grundrechtlich verbürgten Datenschutzrechte der europäischen Verbraucher angemessen sichert, es aber andererseits auch der Europäischen Wirtschaft erlaubt, konkurrenzfähig zu bleiben.“

Noch vor Weihnachten sollen die Verhandlungen beendet und der Kompromiss von den zuständigen Ausschüssen im Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden. Gelingt dies tatsächlich, dürfte die eigentliche Annahme der Verordnung im kommenden Jahr nur noch Formsache sein.