11.04.17

EU prüft deutsche Kapazitätsreserve

Die EU-Kommission hat eine „eingehende Prüfung“ zu der in Deutschland eingeführten „Kapazitätsreserve“ eingeleitet.

Mit der Kapazitätsreserve sollen ab dem Winterhalbjahr 2018/2019 systematisch fossile Kraftwerke vom Markt genommen und nur dann eingesetzt werden, wenn die Stromversorgung in Deutschland gefährdet ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn im Winter mangels Sonne und Wind („Dunkelflaute“) Fotovoltaik- und Windkraftanlagen zu wenig Strom erzeugen. Die Kosten für die Kapazitätsreserve sollen in Ausschreibungen bestimmt werden und sind über die Netzentgelte von den Stromkunden zu tragen. Die Kommission beklagt nun, dass weder klar ist, ob die Kapazitätsreserve überhaupt gebraucht wird, noch ob sie für ausländische Kraftwerke offen steht.

Weiterlesen im Blog