08.03.18

EU-Maßnahmen für nachhaltiges und innovatives Finanzsystem

Die EU-Kommission hat ein Maßnahmenpaket zur Vertiefung der Kapitalmarktunion mit den Themenschwerpunkten „Nachhaltiges Finanzwesen“, innovative Finanzdienstleistungen („Fintech“) und „Crowdfunding“ vorgelegt.

Um das Finanzsystem der EU nachhaltiger zu gestalten plant die Kommission u.a. die Einführung einer Klassifikation bzw. Begriffsbestimmung von „Nachhaltigkeit“ und will ein Label für „grüne Finanzprodukte“ einführen. Zudem sollen Vermögensverwalter und professionelle Anleger verpflichtet werden, bei ihren Investitionen die Nachhaltigkeit stärker zu berücksichtigen. Prüfen will die Kommission auch, ob die Kapitalanforderungen von Banken auch hinsichtlich nachhaltiger Faktoren feinjustiert werden könnten („green supporting factor“). Insbesondere der letztgenannte Schritt ist weiter umstritten, würde er doch bedeuten, dass sich die Kapitalanforderungen künftig auch an anderen Faktoren als an den Risiken ausrichten würden. Nachhaltige Investitionen sind aber nicht per se risikoärmer, so dass durch die Neujustierung vielleicht mehr Nachhaltigkeit erzielt werden kann, aber neue Risiken für die Finanzstabilität entstehen könnten. Auch ist fraglich, ob man sich auf eine sachgerechte Definition von Nachhaltigkeit verständigen kann und sollte. Hierüber dürfte es jedenfalls kein einheitliches Verständnis geben.

Zu dem Themenkomplex „Fintech“ hat die Kommission insgesamt 23 Maßnahmen angekündigt. Diese betreffen insbesondere die Zukunftsthemen Blockchain und andere Distributed-Ledger-Technologien, auf denen bspw. viele Kryptowährungen wie Bitcoin basieren. Die Entwicklung dieser Technologien soll verstärkt in den Fokus der Kommission rücken, wobei deren Chancen und Risiken näher beleuchtet werden sollen. Zudem überlegt sich die Kommission für Fintech-Unternehmen „empfehlenswerte Praktiken“ zu regulatorischen „Sandkästen“ vorzulegen, also vereinfachte Regulierungs- und Aufsichtsrahmen für diese Unternehmen, um ihre Innovationskraft nicht zu schwächen.

Im Bereich des „Crowdfunding“ hat die Kommission einen umfangreichen Verordnungsvorschlag vorgelegt, mit dem erstmals ein europäischer Rechtsrahmen für diese Finanzierungsform geschaffen wird. Er soll es Crowdfunding-Plattformen erleichtern grenzüberschreitend tätig zu sein (EU-Pass). Auch soll es ein EU-Label für die Plattformen geben. Zudem macht die Verordnung Vorgaben zur Governance, zur Offenlegung von Informationen, zum Risikomanagement und zur Aufsicht über die Plattformen