16.09.15

EU-Kommission will Investitionsgerichtsbarkeit mit Berufsrichtern

cep hat schon im Juli die Einrichtung einer echten internationalen Gerichtsbarkeit anstatt privater Schiedsgerichte bei TTIP gefordert

EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström hat am Mittwoch in Brüssel Vorschläge für ein reformiertes und transparentes Verfahren zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten vorgelegt, teilte die EU-Kommission auf ihrer Webseite mit. Eine Investitionsgerichtsbarkeit solle künftig das bisherige System zur Streitbeilegung zwischen Investor und Staat durch „demokratische und klar definierte Regeln“ ersetzen, erklärte Malmström. Das neue Verfahren solle für alle laufenden und künftigen Verhandlungen über Investitionsschutzabkommen gelten, einschließlich der angestrebten transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP), so die Kommissarin.

„Die neue Investitionsgerichtsbarkeit wird aus qualifizierten Berufsrichtern bestehen, die Verfahren werden transparent sein und die Fälle werden auf der Grundlage klarer Vorschriften verhandelt“, erläuterte der Erste Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans. „Zudem untersteht das Gericht einem neuen Berufungsgericht. Mit diesem neuen System wahren wir das Recht der Regierungen zu regulieren und stellen sicher, dass Streitigkeiten über Investitionen unter uneingeschränkter Beachtung der Rechtsstaatlichkeit geregelt werden.“

Das cep hatte schon in einer Ausarbeitung zu TTIP im Juli die Einrichtung einer echten internationalen Gerichtsbarkeit gefordert, bei denen die Richter unabhängig sind und unabhängig von den zu entscheidenden Fällen entlohnt werden. Um die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu gewährleisten und die Rechtsfortbildung einzuhegen, solle es Rechtsmittel und einen Instanzenzug geben, heißt es in dem cepInput.