19.12.14

EU-Investitionsplan fußt auf wackligen Prämissen

Angesichts vieler unbekannter Faktoren und Zusammenhänge und aufgrund der großen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bezüglich ihrer wirtschaftlichen Reife oder Struktur, geht die Berechnung der EU-Kommission hinsichtlich der festgestellten "Investitionslücken" von Wissen aus, das schlicht nicht existiert.

Die EU-Kommission will im Januar konkrete Vorschläge für den europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) vorlegen, der zwischen 2015 und 2017 insgesamt 315 Milliarden Euro an Investitionen mobilisieren soll. Die Vorschläge sollen dann im Juni abschließend beschlossen werden.

Hinter die Prämissen des Investitionsplans muss man allerdings ein Fragezeichen setzen. Ausgangspunkt ist nämlich eine von der EU-Kommission identifizierte Investitionslücke in Europa. Die privaten Nettoinvestitionen können allerdings nicht in allen Euro-Staaten als niedrig angesehen werden.

Außerdem waren die Investitionen in der Vergangenheit in einer Reihe von Mitgliedstaaten nicht nachhaltig, was zu der hohen Verschuldung geführt hat, die jetzt schmerzhaft korrigiert werden muss. Abnehmende öffentliche Nettoinvestitionen spiegeln somit  auch die Grenzen öffentlicher Haushalte wider.

Zudem gibt es keine „optimale Investitionsquote“. Angesichts vieler unbekannter Faktoren und Zusammenhänge und aufgrund der großen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bezüglich ihrer wirtschaftlichen Reife oder Struktur, geht die Berechnung der EU-Kommission hinsichtlich der festgestellten "Investitionslücken" von Wissen aus, das schlicht nicht existiert.

Da nun aber die Entscheidung für ein Investitionsprogramm gefallen ist, sollte die EU-Kommission in jedem Fall versuchen, die potenziellen Verluste des EFSI auf die von ihr direkt zur Verfügung gestellten 21 Milliarden Euro zu begrenzen, indem sie das Aussprechen von Garantien für Investitionen durch den EFSI kritisch verfolgt.

Allerdings gibt es nur einen Weg, um zu vermeiden, dass Verluste des EFSI auf die Haushalte der Mitgliedstaaten durchschlagen: Die EIB sollte Anleihen mit einer Vertragsklausel begeben, die vorsieht, dass Gläubiger nur so lange bedient werden bis die Verluste des EFSI 21 Milliarden Euro übersteigen.

Lesen Sie dazu auch unseren cepStandpunkt.

Dr. Bert Van Roosebeke (Leiter), Ariane Kiesow, Fachbereich Finanzmarktregulierung