20.09.17

EU-Finanzaufsicht

Die EU-Kommission veröffentlicht ihre Vorschläge für die Überarbeitung der Aufgaben und Organisation der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden (ESAs)

Am Mittwoch hat die Kommission eine erhebliche Stärkung der ESAs – insbesondere der Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA – vorgeschlagen. Die Kommission behebt einige Schwächen in der derzeitigen Organisation der ESA, schlägt aber auch einige fragwürdige Änderungen vor.

1. Positiv ist, dass die Kommission das Problem der ausufernden ESA-Leitlinien erkannt hat. Künftig soll die Industrie (mit einer 2/3-Mehrheit in den Stakeholder-Groups) bei der Kommission Beschwerde über Leitlinien einreichen können. Anschließend überprüft die COM, ob die ESAs eine solche Leitlinie überhaupt erlassen durften. Die Ausübungsschranke für ESA-Leitlinien ist sicherlich sehr sinnvoll und senkt das Risiko einer Überregulierung. Besser wäre es allerdings, wenn Rat oder Parlament und nicht die Kommission, die Leitlinien zurückweisen könnten.

2. Ebenfalls positiv ist die Einrichtung eines Executive Boards, mit permanenten Direktoren. Ähnlich wie im EZB-Direktorium haben die Direktoren, anders als die nationalen Vertreter, eher das gesamteuropäische Bild im Blick. Das ist insbesondere für die Schlichtungsaufgabe der ESAs und das Vorgehen gegen Rechtsverstöße sinnvoll. Bisher sind die ESAs hier extrem passiv, weil sie von einer gegenseitigen Rücksichtnahme nationaler Aufseher gelähmt werden.

3. Kritisch ist die Ausweitung der ESA-Befugnisse in den Bereichen Verbraucherschutz, Umweltfaktoren, soziale Faktoren und „Governance“ Faktoren. In diesen Bereichen sind künftig ESA-Leitlinien möglich. Das birgt die Gefahr der Überregulierung. Grundsätzlich ist ein enges Mandat der ESAs im Bereich der Finanzstabilität stringenter, da es sonst zu Zielkonflikten etwa mit dem Verbraucherschutz kommen kann.

4. Nach dem Brexit werden die ESAs nicht nur die Aufsichtspraxis im Vereinigten Königreich, sondern auch die Finanzmarktregeln Londons auf Gleichwertigkeit mit den Europäischen Regeln überprüfen. Auch „on-site“ Inspektionen sind vorgesehen. Solche Vorarbeiten durch die ESAs für die Kommission sind sinnvoll, auch weil nicht ersichtlich ist, welche Organisation dafür besser geeignet wäre. Die Vertretung der EU nach außen kommt einer großen Aufwertung der ESAs gleich. Auch sollen die ESAs eine Aushöhlung des EU-Passes durch umfangreiches Outsourcing nach London verhindern. Ein hartes Durchgriffsrecht gegenüber nationalen Behörden haben die ESAs hier allerdings nicht.

Die cep-Veröffentlichungen dazu:

Überarbeitung der EU-Finanzaufsichtsbehörden

Die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden – Raum für Verbesserung auf Level 2 und Level 3 

 

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