14.04.16

EU-Datenschutz-Grundverordnung endlich verabschiedet

Das Plenum des EU-Parlaments hat in zweiter Lesung dem lange ersehnten EU-Datenschutzpaket zugestimmt.

Gegenstand dieses Pakets sind eine neue Datenschutzgrundverordnung sowie eine Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Polizei- und Justizbehörden zu Strafverfolgungszwecken. Nach mehr als vier Jahren wird der Gesetzgebungsprozess damit abgeschlossen. Am 8. April hatte der Rat in erster Lesung seinen Standpunkt verabschiedet und darin den Kompromissvorschlägen und Texten für beide Rechtsakte zugestimmt, auf die sich EU-Parlament, Rat und EU-Kommission im vergangenen Dezember im sogenannten Trilogverfahren geeinigt hatten. Die beiden Rechtsakte müssen nun noch im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und treten dann voraussichtlich im Juni 2016 in Kraft. Die Datenschutzgrundverordnung gilt unmittelbar in der gesamten Europäischen Union, jedoch erst nach einer Übergangszeit von zwei Jahren ab ihrem Inkrafttreten. Die  Richtlinie hingegen muss zunächst noch von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

Anja Hoffmann, cep Expertin für EU-Verfahren und Verbraucherschutz

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