24.08.17

Entsenderichtlinie auf Prüfstand

Auf Europatour wirbt Frankreichs Präsident Macron für eine Reform der EU-Entsenderichtline

In der Diskussion um die Reform der Entsenderichtlinie mischt derzeit auch der französische Präsident als Befürworter einer strengeren Regulierung von Entsendungen mit. Sein Ziel: französische Arbeitnehmer zu schützen – vor allem vor Konkurrenz aus Ost- und Südeuropa, weil dortige Unternehmen bisher vor allem bei den (niedrigeren) Lohnkosten punkten können. Aus Sicht des cep ist Macrons Absicht, am gleichen Ort für gleiche Arbeit auch den gleichen Lohn durchzusetzen, gut gemeint. Bei Entsendungen, die nur wenige Wochen oder Monate dauern, ist eine vollständige Gleichstellung von entsandten und nationalen Arbeitnehmern allerdings unverhältnismäßig. Würden diese Arbeitnehmer finanziell gleichgestellt, würde die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen erheblich beeinträchtigt. Bei der Vergabe von Aufträgen kämen sie viel seltener zum Zug und würden faktisch aus dem westeuropäischen Markt verdrängt. Für die bisher entsandten Arbeitnehmer hätte dies schlimmstenfalls zur Folge, dass sie arbeitslos werden. Das wäre ein Protektionismus zugunsten westeuropäischer Arbeitnehmer und widerspricht aus Sicht des cep der Idee des europäischen Binnenmarkts. Die Schaffung eines europäischen Binnenmarkts bedeutet, dass Unternehmen aus der gesamten EU miteinander im Wettbewerb stehen. Die Entsenderichtlinie muss diesem Wettbewerb faire Grenzen setzen, ihn aber nicht verhindern!

Eine Entsendung von Arbeitnehmern sollte nicht dazu genutzt werden können, nationale Vorschriften dauerhaft zu umgehen. Je länger ein wirtschaftlicher Akteur in einem anderen Mitgliedstaat aktiv ist, desto mehr kann man von ihm verlangen, sich rechtlich zu integrieren, d.h. sich an die Vorschriften des Aufnahmestaates zu halten. Die EU-Kommission schlägt deshalb vor, dass Arbeitnehmer, die in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, nach zwei Jahren den nationalen Arbeitnehmern in Rechten und Pflichten gleichgestellt werden. Macron will dies nun aber auf ein Jahr reduzieren. Bisher fehlte eine klare zeitliche Obergrenze für Entsendungen. Die durchschnittliche Dauer einer Entsendung betrug im Jahr 2014 allerdings nur rund 100 Tage. In der Praxis wäre eine solche Regelung also nur für einen Teil aller Arbeitnehmerentsendungen relevant. ...weiterlesen