18.02.20

Empfehlungen zur Wirtschaftspolitik der Eurozone

Am 18. Februar hat der Rat die eine Reihe von Empfehlungen zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets für 2020 gebilligt. Der Europäische Rat wird die Empfehlung auf seiner Märztagung förmlich annehmen.

Insgesamt hat der Rat fünf Empfehlungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Staaten der Eurozone verabschiedet. Er empfiehlt, dass diese im Rahmen der Eurogruppe im Zeitraum 2020-2021 einzeln und gemeinsam:

1. in Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets mit Leistungsbilanzdefiziten oder hoher Auslandsverschuldung Reformen zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Verringerung der Auslandsverschuldung durchführen. In Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets mit hohen Leistungsbilanzüberschüssen sollten unter Achtung der Rolle der Sozialpartner die dem Lohnwachstum förderlichen Bedingungen gestärkt und Maßnahmen zur Förderung öffentlicher und privater Investitionen umgesetzt werden. In allen Mitgliedstaaten sollte durch Verbesserungen des Unternehmensumfelds und der Qualität der Institutionen die Produktivität gefördert und, insbesondere durch Vertiefung des Binnenmarkts im Interesse besser funktionierender Waren- und Dienstleistungsmärkte, die Widerstandsfähigkeit erhöht werden. Der faire und inklusive Übergang zu einer wettbewerbsfähigen grünen und digitalen Wirtschaft sollte durch öffentliche und private Investitionen materieller und immaterieller Art unterstützt werden;

2. unter uneingeschränkter Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts bei der Verfolgung ihrer Politik öffentliche und private Investitionen fördern und die Qualität und Zusammensetzung der öffentlichen Finanzen verbessern. Mitgliedstaaten mit hoher Staatsverschuldung sollten eine umsichtige Politik verfolgen, um glaubhaft einen Abbau ihrer Staatsverschuldung einzuleiten. Mitgliedstaaten mit günstiger Haushaltslage sollten diese nutzen, um noch stärker hochwertige Investitionen anzuregen, wobei allerdings die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen gewährleistet bleiben muss. Falls Abwärtsrisiken auftreten, sollten differenzierte finanzpolitische Reaktionen erfolgen, um auf aggregierter Ebene einen stärker unterstützenden Kurs einzuschlagen und zugleich für die uneingeschränkte Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu sorgen. Länderspezifische Gegebenheiten sollten berücksichtigt und Prozyklizität so weit wie möglich vermieden werden. Die Mitgliedstaaten sollten bereit sein, politische Strategien in der Euro-Gruppe abzustimmen. Die Wirksamkeit der nationalen haushaltspolitischen Rahmen sowie die Qualität der öffentlichen Finanzen sollten verbessert werden, und es sollten wachstumsfreundliche haushaltspolitische Maßnahmen steuerlicher und sonstiger Art ergriffen werden, die einer nachhaltigen und inklusiven Wirtschaft dienlich sind. Überdies sollten Maßnahmen der EU, die aggressive Steuerplanung bekämpfen und bei der Unternehmensbesteuerung einen Wettlauf nach unten verhindern, unterstützt und umgesetzt werden;

3. die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung stärken und in Kompetenzen investieren. Aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, die der Integration in den Arbeitsmarkt und erfolgreichen Arbeitsmarktübergängen – auch dem Wechsel zu mehr digitalen und grünen Arbeitsplätzen – dienen, sollten wirksamer gestaltet werden. Die Beteiligung am Arbeitsmarkt, auch für Frauen und gefährdete Gruppen, sollte gefördert und der Faktor Arbeit insbesondere bei Gering- und Zweitverdienern steuerlich entlastet werden. Die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze, faire Arbeitsbedingungen und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sollten unterstützt und der Segmentierung des Arbeitsmarkts entgegengewirkt werden. Der Zugang zu angemessenen und nachhaltigen Sozialschutzsystemen sollte erleichtert werden. Der soziale Dialog sollte effektiver gestaltet und Kollektivverhandlungen sollten gefördert werden;

4. Folgemaßnahmen zur Erklärung des Euro-Gipfels vom 13. Dezember 2019 zur weiteren Stärkung der Bankenunion im Hinblick auf ihre Vollendung ergreifen, indem sie die Arbeit an allen Elementen, auch an jenen, die in der hochrangigen EDIS-Arbeitsgruppe erörtert werden, unverzüglich und mit dem gleichen Maß an Ehrgeiz fortsetzen. Die Arbeit am ESM-Reformpaket sollte abgeschlossen werden, wozu auch die Einführung einer Letztsicherung für den einheitlichen Abwicklungsfonds gehört. Die Letztsicherung für den einheitlichen Abwicklungsfonds sollte einsatzfähig und vorzeitig nutzbar gemacht werden, sofern ausreichende Fortschritte bei der Risikominderung erzielt worden sind. Es sollte weiter an Lösungen zur Überwindung der Einschränkungen in der aktuellen Ausgestaltung der Liquiditätsbereitstellung bei der Abwicklung gearbeitet werden. Der europäische Regulierungs- und Aufsichtsrahmen sollte gestärkt werden, auch durch Gewährleistung einer kohärenten und wirksamen Überwachung und Durchsetzung von Regeln zur Bekämpfung der Geldwäsche. Der geordnete Abbau hoher Schuldenstände im privaten Sektor sollte gefördert werden; hierfür sollten auch steuerliche Verschuldungsanreize verringert werden. Der zügige Abbau notleidender Kredite durch die Banken des Euro-Währungsgebiets sollte fortgesetzt und das Anwachsen solcher Kredite verhindert werden. Es sollten erneute Anstrengungen zur Vertiefung der Kapitalmarktunion unternommen werden;

5. bei der Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion ehrgeizige Fortschritte erzielen, insbesondere durch die rasche Umsetzung der in der Erklärung des Euro-Gipfels vom Dezember 2019 genannten Maßnahmen, auch in Bezug auf das Haushaltsinstrument für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit, ebenso wie bei den Beratungen über andere Aspekte. Fortschritte in diesem Bereich werden auch die internationale Rolle des Euro stärken und die Wirtschaftsinteressen Europas auf globaler Ebene zur Geltung bringen; sie sollten unter uneingeschränkter Achtung des Binnenmarkts der Union erfolgen und in offener und transparenter Weise gegenüber den Mitgliedstaaten, die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehören, angestrebt werden.“

Weiterlesen