17.06.16

Bundesverfassungsgericht: Urteilsverkündung zu OMT

Am 21. Juni verkündet das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zum umstrittenen Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB.

Während der Europäische Gerichtshof in der Ankündigung der EZB, in großem Stil Staatsanleihen am Sekundärmarkt aufzukaufen, keinen Verstoß gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung sieht, zeigt sich Karlsruhe deutlich skeptischer.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH), dem das Bundesverfassungsgericht mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt hatte, urteilte letztes Jahr, dass das von der EZB im September 2012 angekündigte OMT-Staatsanleihekaufprogramm mit Unionsrecht vereinbar ist. Die Einwände des Bundesverfassungsgerichts wurden in allen Punkten zurückgewiesen.

Damit setzt der EuGH der EZB beim Kauf von Staatsanleihen auf Sekundärmärkten keine nennenswerten Grenzen und höhlt das Verbot monetärer Staatsfinanzierung weiter aus. 

Nun kann Karlsruhe zwar weiter aus europarechtlichen oder verfassungsrechtlichen Gründen das OMT-Programm für unzulässig erklären. Vor allem im ersten Fall entstünde aber ein Großkonflikt mit dem EuGH. Wahrscheinlicher sind Karlsruher Detailauflagen hinsichtlich der Sekundärmarktkäufe. Binden würde diese aber nur der Bundesbank, und das auch nur für das wenig relevante OMT-Programm. Ob solche Auflagen auch für das laufende QE-Programm relevant wären, erscheint angesichts der mittlerweile von der EZB für das QE-Programm getroffenen Regelungen (Obergrenzen, Verlustverteilung) unwahrscheinlich.