09.02.17

Brexit-Gesetz: Abstimmung im britischen Parlament

Am Mittwoch, den 8. Februar stimmte das britische Unterhaus mit großer Mehrheit und ohne Änderungen dem Gesetzesentwurf zu, der es der britischen Regierung erlaubt, den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union einzuleiten.

494 Abgeordnete stimmten für den Gesetzesentwurf, 112 dagegen. Sämtliche Änderungsanträge der Opposition wurden abgelehnt. Die Regierung versprach zwar, dem Parlament das Ergebnis der Austrittsverhandlungen mit der EU zur Abstimmung vorzulegen.

„Eine Abstimmung des Parlaments über das finale Abkommen hat aber wohl eher symbolische Bedeutung“, so cep-Fachbereichsleiter Van Roosebeke. „Lehnt das britische Parlament das Verhandlungsergebnis ab, ist kaum zu erwarten, dass die EU bereit sein wird, mit dem Vereinigten Königreich nachzuverhandeln. Das Königreich würde dann nach Ablauf der Zweijahresfrist ungeregelt die EU verlassen und müsste für den Handel auf die allgemeinen WTO-Regeln zurückgreifen“.

Die Gesetzesvorlage geht nun ins Oberhaus. Bis zum 7. März 2017 soll die zweite Kammer ebenfalls zustimmen. Nach derzeitiger Planung will Premierministerin Theresa May die Austrittserklärung nach Artikel 50 EUV auf dem EU-Gipfel am 9. März 2017 bekunden.

Zu den unterschiedlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten des Brexit hat das cep folgende Veröffentlichungen vorgelegt: Das Brexit-Weißbuch der Regierung May und „Ukraine Plus“ als Modell für den Brexit.