Ihre direkten Ansprechpartner

Dr. Götz Reichert, LL.M.
Wissenschaftlicher Referent, Fachbereichsleiter

Telefon
+49 761 38693-235
reichert(at)cep.eu

Dr. Jan S. Voßwinkel
Wissenschaftlicher Referent, Fachbereichsleiter

Telefon
+49 761 38693-233
vosswinkel(at)cep.eu

LKW-Maut: Anlastung externer Kosten

Nach dem Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Wegekosten-Richtlinie sollen die Mitgliedstaaten in LKW-Mautgebühren für die Straßennutzung Kosten einfließen lassen dürfen, die der Schwerlastverkehr durch Luftverschmutzung, Lärm und Staus verursacht. Durch diese Anlastung sog. „externer Kosten“ soll der Verkehr umweltgerechter gestaltet werden.

 

Das CEP meint:

Bereits jetzt gehen von Benzinpreisen und Steuern starke Anreize zur Effizienzsteigerung aus, die durch zusätzliche Mautgebühren kaum weiter gesteigert werden können. Daher laufen höhere Mautgebühren für LKW, denen keine kompensierenden Steuersenkungen gegenüberstehen, letztlich auf einen bloßen Abschöpfungseffekt hinaus. Zugleich führt die alleinige Belastung des LKW-Verkehrs zu Wettbewerbsverzerrungen gegenüber anderen Verkehrsträgern. Die Ausweitung EU-weiter Regeln für Maut- und Benutzungsgebühren auf Straßen ohne europäische Bedeutung verstößt gegen das Subsidiaritätsprinzip.

CEP-Dokumente

CEP-Monitor

Vorschlag Kurztitel CEP-Analyse EU-Gesetzgebungsverfahren
EU-Organe
Ergebnis Bundestag/ Bundesrat

KOM(2008) 436
Richtlinie
08.07.2008
 
 

LKW-Maut: Anlastung externer Kosten

29.08.2008

ERLASSEN:

Richtlinie 2011/76/EU

12.09.2011

Rat

Annahme

07.06.2011

EP

2. Lesung

14.02.2011

Rat

1. Lesung

15.10.2010  

Rat

Pol. Einigung

30.03.2009

Rat

Erörterung

11.03.2009

EP

1. Lesung

08.12.2008

Rat

Erörterung

Umsetzungsfrist:
15.10.2013

 
Inkrafttreten:
15.10.2011