Aarhus-Verordnung: (EG) Nr. 1367/2006

Mit der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Aarhus auf Organe und Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaft soll folgendes Ziel erreicht werden:

Die drei Pfeiler des Aarhus-Übereinkommens:

- Zugang zu Umweltinformationen

- Beteiligung der Öffentlichkeit an
  Entscheidungsverfahren

- Zugang zu Gerichten in
  Umweltangelegenheiten

sollen auf die Organe und Einrichtungen der EG Anwendung finden.

Von dieser Verordnung sind die gesamte Öffentlichkeit und insbesondere die im Umweltschutz aktiven Nichtregierungsorganisationen betroffen. Auf dieser Seite finden Sie die inhaltliche Zusammenfassung der Verordnung sowie die begleitenden Dokumente.

  

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