Ihre direkten Ansprechpartner

Dr. Matthias Kullas
Wissenschaftlicher Referent, Fachbereichsleiter
Binnenmarkt, Wettbewerbs- und Kartellpolitik, Wirtschafts- und Stabilitätspolitik

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Iris Hohmann, LL.M. Eur.
Wissenschaftliche Referentin
Binnenmarkt, Wettbewerbspolitik, Wirtschafts- und Stabilitätspolitik

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Wettbewerbs- und Kartellpolitik

Europäische Wettbewerbsregeln spielen im Gefüge des EU-Rechts eine wichtige Rolle. Im Gegensatz zu den Grundfreiheiten, die sich an die Mitgliedstaaten richten, legen die Wettbewerbsregeln den Unternehmen Einschränkungen und Pflichten auf. Sie sollen gewährleisten, dass unlautere Absprachen und Vereinbarungen zwischen Unternehmen den freien Wettbewerb im Binnenmarkt nicht beeinträchtigen.
Von zentraler Bedeutung sind das im Primärrecht verankerte allgemeine Kartellverbot, das wettbewerbsbeeinträchtigende Vereinbarungen, Beschlüsse und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen von Unternehmen verbietet, und das Missbrauchsverbot, das die missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung im Binnenmarkt untersagt (Art. 101 und 102 AEUV). Diese Vorschriften gelten grundsätzlich für alle Wirtschaftszweige.
Das CEP begleitet die Entwicklung des europäischen Rechtsrahmens, wie beispielsweise den Erlass von Gruppenfreistellungsverordnungen oder Leitlinien.