Verordnung über Volks- und Wohnungszählungen: Vorschlag KOM(2007) 69

In ihrem Vorschlag für eine Verordnung über Volks- und Wohnungszählungen verlangt die EU-Kommission von den Mitgliedstaaten ab 2011 alle zehn Jahre umfassende Daten über die Bevölkerung und die Wohnsituation.

In Deutschland führt der Vorschlag u.a. zur Befragung aller Gebäude- und Wohnungseigentümer.

Das Centrum für Europäische Politik (CEP) begrüßt die vorgesehene Festlegung auf vergleichbare Daten und das EU-weit einheitliche Erhebungsjahr. Positiv hervorzuheben ist auch die Wahl der Quellen und Erhebungsmethoden durch die Mitgliedstaaten selbst.

Kritischer ist der angestrebte Datenumfang zu werten, da die EU nicht zuständig ist für Familienpolitik oder sozialen Wohnungsbau.
Die EU benötigt daher keine Angaben über den Familienstand, Beziehungen zwischen Haushaltsmitgliedern, Nutzfläche und Anzahl der Räume oder über Bad und Toilette. Außerdem plädiert das CEP dafür, den Passus über die freiwillige Datenübermittlung zu streichen. Die Freiwilligkeit könnte in der Zukunft zur Pflicht ausgeweitet werden.

Dokumente der Europäischen Union

CEP-Monitor

Vorschlag Kurztitel CEP-Analyse EU-Gesetzgebungsverfahren
EU-Organe
Ergebnis Bundestag/ Bundesrat

VO 763/2008
Verordnung
09.07.2008
Vormals
KOM(2007) 69 23.02.2007

Volks- und Wohnungszählungen

06.07.2007

ERLASSEN

     

 

 

 

 

 

 

 

     

 

 

 

Inkrafttreten:
02.09.2008

Gesetz zur
Anordnung d
Zensus 2011
& z Änderung
v Statistik-
gesetzen