Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
Für die GASP gelten nach den Schlussfolgerungen des Vorsitzes „besondere Verfahren und Vorschriften". Dies dürfte als Klarstellung dahingehend zu verstehen sein, dass im Bereich der GASP wie bisher spezielle Abstimmungs- und Handlungsmodalitäten existieren, da es sich um einen für die Mitgliedstaaten besonders sensiblen Bereich handelt.
Die Schaffung eines „Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik“ und eines Europäischen Auswärtigen Dienstes ist zu begrüßen. Auch wenn er nicht, wie noch vom Verfassungsvertrag vorgesehen, „Außenminister der Union“ heißen wird, besitzt er dieselben Kompetenzen. Insbesondere verfügt der „Hohe Vertreter“ über Initiativrechte im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Hierdurch wird ein Schritt in Richtung auf eine effektive und einheitliche Außenpolitik der EU getan. Dennoch erschwert der Reformvertrag eine solche Politik.
Denn zum einen stellt das im Vertrag bekräftigte Einstimmigkeitserfordernis ein großes Hemmnis dar, weil bei aktuell 27 Mitgliedstaaten mit erheblich unterschiedlichen Interessen eine Konsensfindung mehr als unwahrscheinlich ist. Abhilfe könnte grundsätzlich eine verstärkte Zusammenarbeit einer kleineren Gruppe von Mitgliedstaaten schaffen. Allerdings ist nunmehr auch für sie, anders als bisher, Einstimmigkeit im Rat erforderlich. Dass aber gerade die Mitgliedstaaten, die eine gemeinsame Außenpolitik nicht mittragen wollen, anderen hierfür die Erlaubnis erteilen werden, ist unwahrscheinlich. Zumindest ist zu befürchten, dass diese Mitgliedstaaten sich ihre Zustimmung “kompensieren“ lassen werden.