Die Europäische Kommission
Von 2009 bis 2014 setzt sich die Kommission aus je einem Staatsangehörigen pro Mitgliedstaat zusammen, einschließlich ihres Präsidenten und des Hohen Repräsentanten der Europäischen Union
für Außen- und Sicherheitspolitik.
Ab 2014 entspricht die Anzahl der Mitglieder der Kommission, einschließlich ihres Präsidenten und
des Hohen Repräsentanten der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik, zwei Drittel
der Anzahl der Mitgliedstaaten.
Die Zusammensetzung der Kommission wird damit genau so erfolgen, wie dies schon im Verfassungsvertragsentwurf vorgesehen war. Eine Änderung gegenüber dem Verfassungs-
entwurf in diesem Punkt wurde – entgegen anders lautenden Meldungen – auf dem Gipfel nicht ernsthaft diskutiert.
Die Verringerung der Zahl der Kommissionsmitglieder ist grundsätzlich zu begrüßen, da sie einer möglichst effizienten Beschlussfassung dient. Noch wichtiger ist, dass die bisherigen Anreize zur Verquickung europäischer mit nationalen Interessen auf diese Weise erheblich verringert werden:
Ein Mitgliedstaat, der während einer Amtsperiode kein Kommissionsmitglied stellen darf, überlegt es sich sehr viel genauer, ob er in derjenigen Periode, in welcher er dann ein Kommissionsmitglied stellt, gemeinsam mit dem aus einem anderen Land stammenden Kommissionsmitglied nationale Partikularinteressen verfolgt.
Zu begrüßen wäre gewesen, wenn sich die Staats- und Regierungschefs zu einer noch deutlicheren Verkleinerung hätten entschließen können.