Mehrwertsteuer - „Reverse Charge“-Verfahren

Mit der vorgeschlagenen Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie soll das „Reverse Charge“-Verfahren auf den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten und betrugsanfälligen Gegenständen angewendet werden können, um Mehrwertsteuerbetrug besser zu bekämpfen. „Reverse Charge“ verlagert die Steuerschuld abweichend vom herkömmlichen System der Mehrwertsteuererhebung vom Leistungserbringer auf den Leistungsempfänger. Die Mitgliedstaaten können das Verfahren befristet anwenden.

Das CEP meint:

Das „Reverse Charge“-Verfahren entzieht dem grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug „im Karussell“ den Boden. Es macht die Mehrwert- steuererhebung aber anfällig für neue Betrugsformen. Außerdem ist damit zu rechnen, dass sich die Betrugsfälle auf jene Mitgliedstaaten verlagern, die das „Reverse Charge“-Verfahren nicht einführen wollen. Für die betroffenen Unternehmen führt das Verfahren zudem zu einer Ausweitung der administrativen und damit auch finanziellen Belastung.

CEP-Dokumente

CEP-Monitor

Vorschlag Kurztitel CEP-Analyse EU-Gesetzgebungsverfahren
EU-Organe
Ergebnis Bundestag/ Bundesrat

KOM(2009) 511
Richtlinie
29.09.2009
 
 

Mehrwertsteuer - "Reverse Charge"-Verfahren

07.12.2009

ERLASSEN:    Richtlinie 2010/23/EU

20.03.2010

Veröffentlichung   

16.03.2010

Rat

Annahme

10.02.2010

EP

Stellungnahme

27.01.2010

EP

Ausschussbericht

02.12.2009

Rat

Erörterung

Gültigkeitsende:
30.06.2015                               

Inkrafttreten:
09.04.2010