
Dr. Matthias Kullas
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Mehrwertsteuer - „Reverse Charge“-Verfahren
Mit der vorgeschlagenen Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie soll das „Reverse Charge“-Verfahren auf den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten und betrugsanfälligen Gegenständen angewendet werden können, um Mehrwertsteuerbetrug besser zu bekämpfen. „Reverse Charge“ verlagert die Steuerschuld abweichend vom herkömmlichen System der Mehrwertsteuererhebung vom Leistungserbringer auf den Leistungsempfänger. Die Mitgliedstaaten können das Verfahren befristet anwenden.
Das „Reverse Charge“-Verfahren entzieht dem grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug „im Karussell“ den Boden. Es macht die Mehrwert- steuererhebung aber anfällig für neue Betrugsformen. Außerdem ist damit zu rechnen, dass sich die Betrugsfälle auf jene Mitgliedstaaten verlagern, die das „Reverse Charge“-Verfahren nicht einführen wollen. Für die betroffenen Unternehmen führt das Verfahren zudem zu einer Ausweitung der administrativen und damit auch finanziellen Belastung.
| Vorschlag | Kurztitel | CEP-Analyse | EU-Gesetzgebungsverfahren EU-Organe |
Ergebnis | Bundestag/ Bundesrat | |||||||||||||||||||||
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KOM(2009) 511 |
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Gültigkeitsende: Inkrafttreten: |
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