"Mangold" als ausbrechender Rechtsakt
Unmittelbar nach der Lissabon-Entscheidung steht das Bundesverfassungsgericht vor einem weiteren Grundsatzurteil, welches für die Kontrolle exzessiver EuGH-Rechtsprechung essentiell ist und das zukünftige Verhältnis zwischen EU und Mitgliedstaaten prägen wird.
Konkret geht es um eine Verfassungsbeschwerde gegen das Mangold-Urteil des EuGH, in dem dieser ein Grundrecht „Verbot der Altersdiskriminierung“ aus dem Nichts erfand und so einen substantiellen Teil der deutschen Hartz-Reform für unanwendbar erklärte.
Expertise von EU-Rechtsexperten
Eine gemeinsam vom CEP und international renommierten Rechtsexperten erstellte Studie kommt zu dem Ergebnis: Der EuGH hat sich nicht mehr wie ein Gericht, sondern wie ein Parlament verhalten. Mit diesem Verstoß gegen den – für jede Demokratie fundamentalen – Grundsatz der Gewaltenteilung hat er seine Kompetenzen eindeutig überschritten.
Das muss – so die Lissabon-Entscheidung – dazu führen, dass das EuGH-Urteil als sog. „ausbrechender Rechtsakt“ in Deutschland nicht gilt.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist von größter Tragweite: Der EuGH hat mit der Erfindung eines Grundrechts eine Methode kreiert, die er – wenn dem nicht Einhalt geboten wird – in der Zukunft erneut und systematisch heranziehen kann. Dies würde zu einer unkontrollierbaren Entgrenzung zwischen Legislative und Rechtsprechung führen. Nur das Bundesverfassungsgericht hat die Möglichkeit, diese Entwicklung zu stoppen.
Die Studie erscheint bei sellier.elp
August 2009. Ca. 86 Seiten. 49,00 €
Broschur: ISBN 978-3-86653-128-4
eBook: ISBN 978-3-86653-875-7
Lüder Gerken
Centrum für Europäische Politik, Freiburg im Breisgau
Volker Rieble
Ludwig-Maximilians-Universität München, Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht
Günter H. Roth
Universität Innsbruck, Institut für Unternehmens- und Steuerrecht
Torsten Stein
Universität des Saarlandes, Lehrstuhl für Europarecht und Europäisches Öffentliches Recht
Rudolf Streinz
Ludwig-Maximilians-Universität München, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht