Der Vertrag von Lissabon
Am 13. Dezember 2007 unterzeichneten die Staats- und Regierungschefs sowie die Außenminister der 27 EU-Staaten feierlich den Vertrag von Lissabon. Wie bei allen völkerrechtlichen Verträgen müssen anschließend die nationalen Parlamente ihre Zustimmung zum Vertrag geben und das jeweilige Staatsoberhaupt den Vertrag mit seiner Unterschrift ratifizieren. Im Falle des Vertrages von Lissabon ist der Prozess der Ratifizierung dann abgeschlossen, wenn alle Ratifizierungsurkunden bei der italienischen Regierung in Rom hinterlegt sind.
Seit dem 13. November 2009 haben alle Mitgliedstaaten ihre Ratifizierungsurkunden hinterlegt (Deutschland am 25. September 2009).
Ursprünglich sollte der Vertrag von Lissabon am 1. Januar 2009 in Kraft treten. Mit elfmonatiger Verspätung ist er am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten. Denn gemäß seinem Artikel 6 Absatz 2 tritt der Vertrag am ersten Tag des auf die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde folgenden Monats in Kraft.













