Das Kompetenzzentrum fürDurch die systematische und kontinuierliche Beobachtung der europäischen Politik schaffen wir ein umfassendes und aktuelles Hintergrundwissen über die Vorhaben der EU. Entscheidungsträgern und Öffentlichkeit bieten wir zentrale Fakten über Hintergründe, Inhalt sowie Auswirkungen der EU-Vorhaben und initiieren eine sachgerechte Auseinandersetzung mit europäischer Politik.Mit unseren Expertisen und darin aufgezeigten Handlungsoptionen unterstützen wir Politik, Medien und Gesellschaft bei ihrer aktiven Mitgestaltung der EU-Politik.-    Für ein marktwirtschaftliches Europa
Europäisches Parlament
Deutscher Bundestag

Der Vertrag von Lissabon

Am 13. Dezember 2007 unterzeichneten die Staats- und Regierungschefs sowie die Außenminister der 27 EU-Staaten feierlich den Vertrag von Lissabon. Wie bei allen völkerrechtlichen Verträgen müssen anschließend die nationalen Parlamente ihre Zustimmung zum Vertrag geben und das jeweilige Staatsoberhaupt den Vertrag mit seiner Unterschrift ratifizieren. Im Falle des Vertrages von Lissabon ist der Prozess der Ratifizierung dann abgeschlossen, wenn alle Ratifizierungsurkunden bei der italienischen Regierung in Rom hinterlegt sind.

Seit dem 13. November 2009 haben alle Mitgliedstaaten ihre Ratifizierungsurkunden hinterlegt (Deutschland am 25. September 2009).

Ursprünglich sollte der Vertrag von Lissabon am 1. Januar 2009 in Kraft treten. Mit elfmonatiger Verspätung ist er am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten. Denn gemäß seinem Artikel 6 Absatz 2 tritt der Vertrag am ersten Tag des auf die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde folgenden Monats in Kraft.

 

Ihr direkter Ansprechpartner:

Klaus-Dieter Sohn
Wissenschaftlicher Referent
Telefon + 49 761 38693-231
sohn(at)cep.eu