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Seeverkehrsraum ohne Grenzen

Das Konzept eines „Europäischen Seeverkehrsraums ohne Grenzen“ zielt auf die Abschaffung oder Vereinfachung von Verwaltungsverfahren, die den Seeverkehr innerhalb der EU betreffen. Hierdurch soll dieser „attraktiver, effizienter und wettbewerbsfähiger“ sowie umweltverträglicher werden.

Das CEP meint:

Die Errichtung eines Europäischen Seeverkehrsraumes ist zu begrüßen. Denn sowohl die Befreiung des Kurzstreckenseeverkehrs innerhalb der EU von den Meldepflichten als auch die elektronische Übermittlung über international gebräuchliche Standardformulare verbessern die Effizienz und reduzieren die Kosten des Warenhandels über See.

CEP-Dokumente

CEP-Monitor

Vorschlag Kurztitel CEP-Analyse EU-Gesetzgebungsverfahren
EU-Organe
Ergebnis Bundestag/ Bundesrat

KOM(2009) 11
Richtlinie
21.01.2009
 
 

Seeverkehrsraum ohne Grenzen

18.05.2009

ERLASSEN

Richtlinie 2010/65/EU

11.10.2010

Rat

Annahme

06.07.2010

EP

1. Lesung

25.03.2010

EP

Ausschussbericht

17.12.2009

Rat

Allg. Ausrichtung

30.03.2009

Rat

Erörterung

Umsetzungsfrist:
19.05.2012

 

Inkrafttreten:
29.10.2010