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Erstes Eisenbahnpaket

Das 1. Eisenbahnpaket von 2001 besteht aus drei Richtlinien, die die Basis für die europäische Eisenbahngesetzgebung bilden. Die vorliegende Zusammen- und Neufassung („Recast“) soll die nach Ansicht der Kommission bestehenden Unzulänglichkeiten, Unklarheiten und Lücken des Rechtsrahmens beseitigen. Sie umfasst den Abbau von Wettbewerbshindernissen und die Reform der Regulierungsaufsicht (1. Teil) sowie Fragen des Ausbaus und Betriebs der Eisenbahninfrastruktur (2. Teil). Zentrales Anliegen ist es, auf dem Eisenbahnverkehrsmarkt einen diskriminierungsfreien Wettbewerb zu ermöglichen.

Das CEP meint:

Eine wirksame Regulierung des Eisenbahnsektors durch die EU ist unabdingbar. Die Einrichtung von unabhängigen Regulierungsstellen ist unverzichtbar. Vertragsvereinbarungen zwischen Mitgliedstaat und Infrastrukturbetreiber geben Planungssicherheit über die Finanzierung der Infrastruktur. Der beibehaltene Grundsatz, dass Infrastrukturbetreiber bei der Erhebung von Wegeentgelten nur Grenzkosten berücksichtigen dürfen, verhindert jedoch einen über Wegeentgelte finanzierten notwendigen Ausbau der Infrastruktur. Das Vorhaben der Kommission, wesentliche Aspekte der Rechtlinie exekutiv durch delegierte Rechtsakte zu regeln, verstößt gegen EU-Recht.

Vorschlag KOM Kurztitel CEP-Analyse Positionen Rat & EP Verfahrensablauf Ergebnis

KOM(2010) 475
Richtlinie
17.09.2010
 
 

Neufassung des 1. Eisenbahnpakets

22.11.2010

cepMonitor

03.07.2012 

EP

2. Lesung

08.03.2012

Rat

1. Lesung

12.12.2011  

Rat

Erörterung

16.11.2011

EP

1. Lesung

11.10.2011 

EP

Ausschussbericht

16.06.2011  

Rat

Allg. Ausrichtung

02.12.2010

Rat 

Erörterung