Vertragliche Verbraucherrechte

Die EU-Kommission schlägt vor, die Richtlinien über Haustürgeschäfte, missbräuchliche Vertrags-klauseln, Fernabsatzverträge sowie den Verbrauchsgüterkauf zu überarbeiten und in einer Richtlinie zusammenzufassen. Kern des Kommissionvorschlags ist der Übergang von der Mindest- zur Vollharmonisierung von vertraglichen Verbraucherrechten.

Das CEP meint:

Durch die Vollharmonisierung der Verbraucherrechte kann das Potenzial des Binnenmarkts besser ausgeschöpft werden. Die Richtlinie führt nicht zu steigenden Kosten, die das Angebot an Waren und Dienstleistungen einschränken und die Preise erhöhen würden. Bedenklich ist jedoch die Festlegung missbräuchlicher Vertragsklauseln durch die Kommission, ohne dass das Europäische Parlament und der Rat mitentscheiden müssen. Da hierdurch die Gestaltungsmöglichkeiten des Parlaments und des Rates unangemessen eingeschränkt werden, sollte die Richtlinie diesbezüglich korrigiert werden.

CEP-Dokumente

CEP-Monitor

Vorschlag Kurztitel CEP-Analyse EU-Gesetzgebungsverfahren
EU-Organe
Ergebnis Bundestag/ Bundesrat

KOM(2008) 614
Richtlinie
08.10.2008
 
 

Vertragliche Verbraucherrechte

14.11.2008

ERLASSEN:

Richtlinie 2011/83

23.06.2011

EP

1. Lesung

24.03.2011

EP

Abstimmung

24.01.2011

Rat

Allg. Ausrichtung

10.12.2010

Rat

Erörterung

25.05.2010

Rat

Erörterung

03.12.2009

Rat

Erörterung

28.05.2009

Rat

Erörterung

Umsetzungsfrist:
13.12.2013


Gültigkeitsbeginn:
13.06.2014


Inkrafttreten:
12.12.2011