Alkoholbesteuerung

Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Richtlinie zur EU-weiten Annäherung der Verbrauchsteuersätze auf Alkohol zielt ab auf die Beseitigung von Wettbewerbsverzerrungen und auf die Bekämpfung des Alkoholschmuggels. Die geplante Anhebung der Mindeststeuersätze auf Alkohol und alkoholische Getränke betrifft vor allem die Getränkeindustrie sowie Verbraucher.

Nach Einschätzung des Centrums für Europäische Politik (CEP) spricht gegen diese Richtlinie, dass die Steuersätze der EU-Mitgliedstaaten ohnehin bereits größtenteils weit über den neuen Mindeststeuersätzen liegen. Da somit die Steuersätze weiterhin stark voneinander abweichen werden, können mit der vorgeschlagenen Anhebung der Mindeststeuersätze die gewünschten Ziele nicht erreicht werden.

Das CEP sieht die vorgeschlagene Richtlinie daher als überflüssig an und empfiehlt, diese nicht zu verabschieden. 

Hier finden Sie unsere aktuelle Analyse sowie begleitende Dokumente zum Vorschlag KOM(2006) 486 der Kommission vom 8. Sep- tember 2006 für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/84/EWG über die Annäherung der Verbrauchsteuersätze auf Alkohol und alkoholische Getränke:

Deutsche Regelungen

CEP-Dokumente

Dokumente der Europäischen Union

CEP-Monitor

Vorschlag Kurztitel CEP-Analyse EU-Gesetzgebungsverfahren
EU-Organe
Ergebnis Bundestag/ Bundesrat

KOM(2006) 486
Richtlinie
08.09.2006
 
 

Alkoholbesteuerung

29.09.2006

 

 

10.07.2007

EP  

Einzige Lesung

28.11.2006

Rat 

Erörterung