Pharmakovigilanz

Die EU-Kommission hat mit dem im Dezember 2008 vorgelegten Pharmapaket den Arzneimittelkodex der EU grundlegend überarbeitet. Im Mittelpunkt stehen die Patienteninformation, der Schutz der Lieferkette vor gefälschten Arzneimitteln und die Überwachung der Sicherheit zugelassener Arzneimittel (Pharmakovigilanz). Wesentliche Neuerungen bei der Pharmakovigilanz sind die Verpflichtung zur Einführung eines Risikomanagement-Systems für alle neu zugelassenen Arzneimittel und die Möglichkeit der Behörden, auch nach der Zulassung Auflagen zu erteilen.

Das CEP meint:

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind grundsätzlich geeignet und erforderlich, die Pharmakovigilanz zu verbessern. Allerdings sollte im Detail noch nachgebessert werden, insbesondere hinsichtlich der Definition des Begriffs der Nebenwirkung und der neu eingeführten „wesentlichen Informationen“.

CEP-Monitor

Vorschlag Kurztitel CEP-Analyse EU-Gesetzgebungsverfahren
EU-Organe
Ergebnis Bundestag/ Bundesrat

KOM(2008) 665
Richtlinie
10.12.2008
 
 

Pharmakovigilanz

27.04.2009

ERLASSEN:

Richtlinie 2010/84/EU

29.11.2010

Rat

Annahme

21.09.2010

EP

1. Lesung

17.05.2010

EP

Ausschussbericht

01.12.2009

Rat

Erörterung

08.06.2009

Rat

Erörterung

Umsetzungsfrist:
21.07.2012

 

Inkrafttreten:
20.01.2011