Pharmapaket - Arzneimittelsicherheit

Der hier betrachtete Richtlinienvorschlag ist Teil des Pharmapakets zur Verbesserung der Sicherheit von Arzneimitteln. Im Mittelpunkt des Vorschlags steht der Schutz des Vertriebswegs vom Produzenten zur Apotheke vor dem Eindringen von gefälschten Arzneimitteln. Die Kommission hatte sich in der im Vorfeld geführten Debatte für die Beibehaltung von Parallelimporten entschieden. Die jetzt vorgeschlagenen Maßnahmen beschränken sich dementsprechend auf verschreibungspflichtige Arzneimittel, die den Großteil der vom Parallelimport betroffenen Arzneimittel ausmachen.

Das CEP meint:

Mit dem Vorschlag wird die Sicherheit verbessert und gleichzeitig bleiben Parallelimporte möglich. Allerdings hängt beides von der konkreten Ausgestaltung der Sicherheitsmerkmale ab. Hier muss die Kommission das nötige Augenmaß wahren.

CEP-Dokumente

CEP-Monitor

Vorschlag Kurztitel CEP-Analyse EU-Gesetzgebungsverfahren
EU-Organe
Ergebnis Bundestag/ Bundesrat

KOM(2008) 668
Richtlinie
10.12.2008
 
 

Fälschungssicherheit von Arzneimitteln

16.03.2009

ERLASSEN:

Richtlinie 2011/62/EU

27.05.2011

Rat

Annahme

16.02.2011

EP

1. Lesung

07.05.2010

EP

Ausschussbericht

01.12.2009

Rat 

Erörterung

08.06.2009

Rat

Erörterung

Inkrafttreten:

21.07.2011