
Oliver Sauer
Wissenschaftlicher Referent
Verbraucherschutz,
Privat- und Verfahrensrecht, Institutionelles Recht
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Die Europäische Union hat sich neben dem Binnenmarkt auch den Verbraucherschutz zur Aufgabe gemacht und zu diesem Zweck bereits zahlreiche Rechtsvorschriften erlassen. Im Vordergrund des Handelns der EU stehen dabei die Stärkung des Verbraucherschutzes und dessen EU-weite Vereinheitlichung.
Unterschiedliche mitgliedstaatliche Vorschriften zum Gesundheitsschutz etwa – auch dies ist ein Aspekt des Verbraucherschutzes – können Barrieren für den grenzüberschreitenden Handel sein. Diese Barrieren will man durch EU-weite Harmonisierungen abbauen.
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