Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS)

Durch das freiwillige Zertifizierungssystem EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) können Organisationen ihre Umweltleistung ohne staatlichen Zwang verbessern. Mit dem vorgelegten Verordnungsvorschlag können nun auch Organisationen, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, teilnehmen. Für Organisationen mit Standorten in mehreren Mitgliedstaaten wird die Teilnahme durch eine neue „Sammelregistrierung“ vereinfacht. Für kleine Organisationen gelten Sonderregeln, die ihnen die Teilnahme an EMAS erleichtern sollen. Außerdem berichten Organisationen nun anhand neuer „Kernindikatoren“ über ihre Umweltleistung.

 

Das CEP meint:

Durch die Teilnahme von Organisationen mit Sitz außerhalb der EU und durch die Sammelregistrierung gewinnt EMAS an Attraktivität. Die neuen „Kernindikatoren“ sind hingegen problematisch, da sie nicht immer die Entwicklung der Umweltleistung zuverlässig abbilden und für die Organisationen neue Offenlegungspflichten bedeuten. Auf neue Berichtspflichten sollte stattdessen verzichtet werden. Die neuen Ausnahmen für kleine Organisationen sind nicht richtig konstruiert und müssen verbessert werden.

CEP-Dokumente

CEP-Monitor

Vorschlag Kurztitel CEP-Analyse EU-Gesetzgebungsverfahren
EU-Organe
Ergebnis Bundestag/ Bundesrat

KOM(2008) 402
Verordnung
16.07.2008
 
 

Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS)

24.10.2008

ERLASSEN:

VO (EG) Nr. 1221/2009

 

    

25.11.2009

 

Unterzeichnung

26.10.2009

Rat

1. Lesung

02.04.2009

EP

1. Lesung

 

Inkrafttreten:

11.01.2010