PFOS-Richtlinie: KOM(2005) 618

Mit der Verabschiedung der PFOS-Richtlinie will die EU-Kommission die Verwendung von Perfluorooctansulfonaten (PFOS) beschränken, dabei für den Schutz von Gesundheit und Umwelt sorgen und gleichzeitig einen funktionierenden Binnenmarktes sicherstellen.

Dieses Gesetzesvorhaben betrifft die chemische Industrie, Halbleiterindustrie, Oberflächen bearbeitende Unternehmen, Produzenten von Feuerlöschschaum und Verbraucher.

Nach Einschätzung des Centrums für Europäische Politik (CEP) gewährleistet die Richtlinie ein hohes Maß an Gesundheits- und Umweltschutz. PFOS sind potentiell giftig und werden in der Umwelt nicht abgebaut. Daher kann die Richtlinie ohne weitere Änderungen verabschiedet werden.

Hier finden Sie unsere aktuelle Analyse sowie begleitende Dokumente zum

"Vorschlag KOM(2005) 618 vom 5. Dezember 2005 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung von Perfluorooctansulfonaten" (Änderung der Richtlinie 76/769/EWG des Rates):

CEP-Dokumente

Dokumente der Europäischen Union

      CEP-Monitor

      Vorschlag Kurztitel CEP-Analyse EU-Gesetzgebungsverfahren
      EU-Organe
      Ergebnis Bundestag/ Bundesrat

      RL 2006/122/EG
      Richtlinie
      12.12.2006
      Vormals
      KOM(2005) 618 05.12.2005

      Verbot von Chemikalien: PFOS

      10.08.2006

      ERLASSEN

           

       

       

       

       

       

       

       

       

           

       

       

       

      Gültigkeitsende:
      31.05.2009
      Umsetzungsfrist:
      27.12.2007
      Inkrafttreten:
      27.12.2006

      Elfte VO zur Änderung chemikalien- rechtlicher VOen