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Besteuerung gewerblich genutzten Gasöls (LKW-Diesel)

Mit dieser Richtlinie möchte die EU-Kommission die zwischen den Mitgliedstaaten bestehenden Unterschiede in der Besteuerung von LKW- Dieselkraftstoff reduzieren. Damit sollen Wett- bewerbsverzerrungen und Umweltverschmutzung als Folge von „Tanktourismus“ verringert werden.

Betroffen von den Plänen der Kommission sind Güterverkehr und Mineralölwirtschaft; indirekt auch die Verbraucher.

In seiner Analyse begrüßt das Centrum für Europäische Politik (CEP), dass zumindest in begrenztem Maße und vorübergehend die Wett- bewerbsbedingungen innerhalb der EU angegli- chen werden. Allerdings ist die Richtlinie nicht geeignet, die angestrebten Ziele – Umweltschutz und Abbau von Wettbewerbsverzerrungen – substantiell und nachhaltig zu erreichen. Vor allem wird durch sie der Tanktourismus in Drittstaaten sogar noch verstärkt. Daher sollte die Richtlinie laut CEP nicht verabschiedet werden. Andererseits hätte eine solche Verabschiedung in Deutschland auch keine umfassenden negativen Aus- wirkungen.

Hier finden Sie unsere aktuelle Analyse und begleitende Dokumente zum Vorschlag KOM (2007) 52 vom 13.03.2007 für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/ 96/EG hinsichtlich der Anpassung der Sonder- regelungen für die Besteuerung gewerblich ge- nutzten Gasöls und der Koordinierung der Be- steuerung von unverbleitem Benzin und Gasöl:

Dokumente des CEP

Dokumente der Europäischen Union

CEP-Monitor

Vorschlag Kurztitel CEP-Analyse EU-Gesetzgebungsverfahren
EU-Organe
Ergebnis Bundestag/ Bundesrat

KOM(2007) 52
Richtlinie
13.03.2007
 
 

Besteuerung gewerblich genutzten Gasöls (Lkw-Diesel)

16.05.2007

  

 

13.03.2008

EP

Einzige Lesung