
Dr. Jan S. Voßwinkel
Wissenschaftlicher Referent
Telefon
+49 761 38693-233
vosswinkel(at)cep.eu
Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Aarhus-Richtlinie)
Der Richtlinienvorschlag zum Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten gehört zu einer Reihe von Maßnahmen, die der Umsetzung des Übereinkommens von Aarhus dienen. Die drei Pfeiler des Aarhus-Übereinkommens sind:
- Zugang zu Umweltinformationen
- Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren
- Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.
Der Richtlinienvorschlag soll die Möglichkeit schaffen, Rechtsverstöße in vielen Bereichen des Umweltrechts zu verfolgen. Dabei soll anerkannten Umweltverbänden und unter bestimmten Voraussetzungen auch Privaten ein eigenes Klagerecht eingeräumt werden. Verklagt werden können sowohl Behörden als auch Private, die umweltrechtliche Vorschriften verletzen. Dies gilt auch dann, wenn der Umweltrechtsverstoß in einem anderen EU-Staat stattfindet.
Von dem Vorschlag sind die gesamte Öffentlichkeit und insbesondere die im Umweltschutz aktiven Nichtregierungsorganisationen betroffen.