Internationale Finanzmittel für den Klimaschutz

Ohne Unterstützungszahlungen für Entwicklungsländer wird voraussichtlich kein weltweites Klima-schutzabkommen zustande kommen. Die Kommission legt dar, nach welchen Kriterien diese Zahlungen aufgeteilt werden sollten. Sie erörtert außerdem, ob der EU-Anteil an diesen Zahlungen aus dem EU-Haushalt, aus einem einzurichtenden EU-Klima-Fonds oder den Haushalten der Mitgliedstaaten geleistet werden sollten.

Das CEP meint:

Da die vorgesehenen EU-Finanzhilfen für Entwicklungsländer über den EU-Haushalt nicht finanzierbar sind und ein eigenständiger EU-Klima-Fonds für diesen Zweck wegen Intransparenz ausscheidet, ist zu begrüßen, dass die Kommission als dritte Möglichkeit ausdrücklich die Finanzierung über die Haushalte der Mitgliedstaaten vorschlägt.