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Begrenzung von Industrieemissionen

Die vorgeschlagene Richtlinie verschärft die Vorgaben, die von den nationalen Behörden bei der Genehmigung von Industrieanlagen zu beachten sind. Im Zentrum steht dabei das Konzept der „besten verfügbaren Techniken“ (BVT). Aus diesen ergeben sich insbesondere die einzuhaltenden Emissionsgrenzwerte. Von diesen Grenzwerten dürfen die nationalen Behörden nur in Ausnahmefällen abweichen. Ferner sollen bei der Genehmigung von Industrieanlagen auch Maßnahmen zum Schutz des Bodens auferlegt werden.

Das CEP meint:

Eine EU-weite Harmonisierung des Schutzes von Luft und Wasser ist zu begrüßen. National unterschiedliche Grenzwerte würden hier zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Boden- verschmutzungen haben jedoch in der Regel nur lokale Auswirkungen. Der Bodenschutz fällt daher nicht in die Kompetenz der EU. Grenzwerte für den Ausstoß von Schadstoffen in Luft und Wasser sollten Gesundheit und Umwelt sicher schützen. Wenn Grenzwerte aber laufend an die „besten verfügbaren Techniken“ angepasst werden müssen, läuft dies auf Emissionreduzierungen ohne Rücksicht auf Kosteneffizienz hinaus.

Dokumente der EU

CEP-Monitor

Vorschlag Kurztitel CEP-Analyse EU-Gesetzgebungsverfahren
EU-Organe
Ergebnis Bundestag/ Bundesrat

KOM(2007) 844
Richtlinie
21.12.2007
 
 

Industrieemissionen

25.04.2008

ERLASSEN:

Richtlinie 2010/75/EU

08.11.2010

Rat

Annahme

06.07.2010

EP

2. Lesung

15.02.2010

Rat 

1. Lesung

22.12.2009

Rat

Erörterung

25.06.2009

Rat

Gem. Standpunkt

10.03.2009

EP

1. Lesung

Umsetzungsfrist:
07.01.2013

  

Inkrafttreten:
06.01.2011