
Dr. Götz Reichert, LL.M.
Wissenschaftlicher Referent
Umwelt, Energie
Telefon
+ 49 761 38693-235
reichert@cep.eu
Begrenzung von Industrieemissionen
Die vorgeschlagene Richtlinie verschärft die Vorgaben, die von den nationalen Behörden bei der Genehmigung von Industrieanlagen zu beachten sind. Im Zentrum steht dabei das Konzept der „besten verfügbaren Techniken“ (BVT). Aus diesen ergeben sich insbesondere die einzuhaltenden Emissionsgrenzwerte. Von diesen Grenzwerten dürfen die nationalen Behörden nur in Ausnahmefällen abweichen. Ferner sollen bei der Genehmigung von Industrieanlagen auch Maßnahmen zum Schutz des Bodens auferlegt werden.
Eine EU-weite Harmonisierung des Schutzes von Luft und Wasser ist zu begrüßen. National unterschiedliche Grenzwerte würden hier zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Boden- verschmutzungen haben jedoch in der Regel nur lokale Auswirkungen. Der Bodenschutz fällt daher nicht in die Kompetenz der EU. Grenzwerte für den Ausstoß von Schadstoffen in Luft und Wasser sollten Gesundheit und Umwelt sicher schützen. Wenn Grenzwerte aber laufend an die „besten verfügbaren Techniken“ angepasst werden müssen, läuft dies auf Emissionreduzierungen ohne Rücksicht auf Kosteneffizienz hinaus.
| Vorschlag | Kurztitel | CEP-Analyse | EU-Gesetzgebungsverfahren EU-Organe |
Ergebnis | Bundestag/ Bundesrat | |||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
KOM(2007) 844 |
|
|
Umsetzungsfrist:
Inkrafttreten: |
|
||||||||||||||||||||||