Elektro-/ Elektronik-Altgeräte (WEEE) 

Durch den Richtlinienvorschlag soll die „WEEE-Richtlinie“ 2002/96/EG neugefasst werden, die die Abfallbewirtschaftung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten regelt. Diese sollen keine schädlichen Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit haben und effizienter als Rohstoffressource genutzt werden. Die Hersteller sollen in dem einzelnen Mitgliedstaat jährlich eine Mindestquote für die Sammlung, die Verwertung insgesamt sowie für die Vorbereitung der Wiederverwendung und des Recyclings von Altgeräten erfüllen müssen. Zudem sollen die Registrierungs- und Berichterstattungspflichten harmonisiert und die nationalen Register interoperabel gemacht werden. 

Das CEP meint:

Die Einführung verbindlicher Mindestquoten für die Sammlung sowie die Verwertung, die Wiederverwendung und das Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten ist verfehlt, da die Hersteller kaum Einfluss auf die Erreichbarkeit dieser Quoten haben. Die Vereinfachungen der Berichtspflichten für die Hersteller sind als Effizienzsteigerung zu begrüßen.

CEP-Monitor

Vorschlag Kurztitel Kurz-Analyse CEP EU-Gesetzgebungsverfahren
EU-Organe
Ergebnis Bundestag/ Bundesrat

KOM(2008) 810
Richtlinie
03.12.2008
 
 

Elektro- und Elektronik-Altgeräte

30.03.2009

19.10.2010

EP

1. Lesung

14.10.2010

Rat

Erörterung

 

22.06.2010

EP

Ausschussbericht

11.06.2010

Rat

Erörterung

22.12.2009

Rat

Erörterung

21.10.2009

Rat

Erörterung