Vorschlag der EU-Kommission

EU-Behörde für elektronische Kommunikation

Seit 2002 gibt es einen detaillierten EU-Rechtsrahmen für die Regulierung von Märkten der elektronischen Kommunikation. Danach müssen die nationalen Regulierungsbehörden regelmäßig bestimmte Märkte untersuchen. Stellen sie dabei fest, dass ein Unternehmen über beträchtliche Marktmacht verfügt, dann müssen sie ihm besondere Verpflichtungen auferlegen, um seine Marktmacht unter Kontrolle zu halten. Beispielsweise können sie von einem Netzbetreiber verlangen, dass er zu regulierten Konditionen Zugang zu seinen Netzen gewährt. Sie können auch die Preise für den Netzzugang regulieren.

Der EU-Rechtsrahmen beruht auf der Annahme, dass der Wettbewerb nur durch massive Eingriffe in das Marktgeschehen gesichert werden kann. Nachdem es in allen EU-Ländern zu Marktzutritten von Netz- und Diensteanbietern gekommen ist, stellt sich allerdings die Frage, ob eine wettbewerbsrechtliche Missbrauchsaufsicht nicht ausreicht. Anders als die geltende Regulierung greift eine wettbewerbsrechtliche Aufsicht erst dann in Märkte ein, wenn ein Missbrauch von Marktmacht tatsächlich festgestellt ist.

Leider zielen die aktuellen Vorhaben der Europäischen Kommission darauf, die bestehende Regulierung weiter zu verfestigen. Ferner will die Kommission ihre Kontrolle über die nationale Regulierungspraxis ausdehnen. Dabei will sie sich von einer neuen EU-Behörde unterstützen lassen. Das ist unnötig und birgt die Gefahr unsachgemäßiger „Einheitsregulierung“ auf EU-Ebene, meint das CEP.

Hier finden Sie unsere aktuelle Analyse sowie begleitende Dokumente zum

"Vorschlag KOM(2007) 699 vom 13. November 2007 zur Einrichtung der Europäischen Behörde für die Märkte der elektronischen Kommunikation":

CEP-Dokumente

CEP-Monitor

Vorschlag Kurztitel CEP-Analyse EU-Gesetzgebungsverfahren
EU-Organe
Ergebnis Bundestag/ Bundesrat

KOM(2008) 720
Verordnung
05.11.2008
Änderung des Vorschlags
KOM(2007) 699

EU-Behörde für die Märkte der elektronischen Kommunikation

23.01.2008

ERLASSEN:

VO (EG) Nr. 1211/2009

25.11.2009

 

Unterzeichnung

26.10.2009

Rat

2. Lesung

06.05.2009

EP

2. Lesung

30.03.2009

Rat

Erörterung

24.09.2008

EP

1. Lesung

Inkrafttreten:

07.01.2010