
Dr. Bert Van Roosebeke
Wissenschaftlicher Referent
Binnenmarkt &
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Neuer Rechtsrahmen für die elektronische Telekommunikation
21. Januar 2008
Die EU-Kommission hat eine Richtlinie zur Änderung des gemeinsamen Rechtsrahmens für elektronische Kommunikationsnetze- und dienste vorgelegt.
Mit ihrem Vorschlag zur Änderung der Rahmenrichtlinie, der Zugangsrichtlinie und der Genehmigungsrichtlinie verfolgt die Kommission das Ziel, die Wirksamkeit des EU-Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation zu erhöhen und die Regulierung EU-weit anzugleichen. Auch bei der Nutzung von Frequenzen strebt die Kommission eine Harmonisierung an.
Das CEP kritisiert in seiner Kurzanalyse, dass die sektorspezifische Regulierung - trotz steigenden Wettbewerbs - fortgeschrieben und verschärft wird, unter anderem durch Stärkung des Vetorechts der Kommission gegenüber den nationalen Regulierungsbehörden.
Das CEP begrüßt dagegen, dass Frequenznutzungsrechte in Zukunft marktnäher vergeben und gehandelt werden können. Dies steigert die Effizienz.
Hier finden Sie unsere aktuelle Analyse sowie begleitende Dokumente zum
Vorschlag KOM(2007) 697 vom 13. November 2007 für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2002/21/EG (Rahmenrichtlinie), der Richtlinie 2002/19/EG (Zugangsrichtlinie) und der Richtlinie 2002/20/EG (Genehmigungsrichtlinie):