CEP-Gutachten: Überarbeitung des EU-Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation

Freiburg, 30. September 2007
Voraussichtlich Mitte November 2007 wird die Europäische Kommission Vorschläge zur Überarbeitung des EU-Rechtsrahmens für elektronische Telekommunikation vorlegen. Bereits im Vorfeld dieser Vorschläge hat das Centrum für Europäische Politik (CEP) die Pläne der Kommission analysiert und ein Gutachten über die anstehende Überarbeitung erfasst.

Das CEP kritisiert darin, dass, obwohl sich der Wettbewerb im Telekommunikationssektor in den letzten Jahren deutlich erhöht hat, die EU-Kommission nach wie vor in hohem Maße auf eine sektorspezifische Vorabregulierung statt auf die Anwendung des bestehenden Wettbewerbsrechts setzt. Darüber hinaus fehlt es der Kommission an einem wissenschaftlich belastbaren Modell, das die Regulierungsnotwendigkeit nachweist.

Weiter beanstandet das CEP, dass die Kommission mit ihren Vorschlägen für institutionelle Änderungen vor allem ihre eigenen Regulierungskompetenzen ausweiten möchte. Die EU-Kommission strebt unter anderem die Schaffung einer Europäischen Regulierungsbehörde und ein Vetorecht der Kommission gegenüber Maßnahmen der nationalen Regulierungsbehörden an. Beides lehnt das CEP ab.

Abschließend zeigt das CEP, dass der Wettbewerb im Telekommunikationssektor auch ohne die von Kommissarin Reding vorgeschlagene funktionale Trennung von Infrastruktur und Dienstleistung erreicht werden kann. 

Hier finden Sie unser Gutachten zur
Mitteilung KOM(2006) 334 der Kommission über die Überprüfung des EU-Rechtsrahmens für Kommunikationsnetze und –dienste 

Das CEP hat auch die konkreten Kommissionsvorschläge zur Überarbeitung des EU-Rechtrahmens analysiert. Hier finden Sie die Kurzanalyse des CEP vom 21. Januar 2008.