
Dr. Bert Van Roosebeke
Wissenschaftlicher Referent
Finanzdienstleistungen, Telekommunikation
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Festnetz- oder Mobilfunktelefonate, Surfen über Breitbandverbindung oder Funk und neuartige Anwendungen, die mittels Glasfasernetzwerken angeboten werden: Dies sind nur einige Beispiele der elektronischen Kommunikation, die in unserer Gesellschaft eine wichtige Rolle spielen und die auch für moderne Volkswirtschaften unentbehrlich geworden sind.
Mit dem "Europäischen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikation" sind die rechtlichen Bedingungen für das Angebot von Dienstleistungen der elektronischen Kommunikation seit dem Jahr 2003 entscheidend europäisch geprägt.
In regelmäßigen Abständen – wie auch wieder im Jahr 2008 – wird dieser Rechtsrahmen überarbeitet, um technologischen Änderungen gerecht zu werden. Eine aktuelle Herausforderung für den EU-Rechtsrahmen liegt in der Ausgestaltung der Bedingungen, zu denen Anbieter die Netze von Wettbewerbern nutzen dürfen. Diese Zugangsbedingungen können den Wettbewerb zwar fördern, sollten aber Investitionen in den Aufbau neuer Netze nicht unattraktiv machen.
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