Zahlungsverzug

Die EU will den Zahlungsverzug von Unternehmen und öffentlichen Stellen eindämmen. Dazu hat sie einen Richtlinienvorschlag vorgelegt, der die bestehende Richtlinie in wesentlichen Punkten ändert und ergänzt. Insbesondere soll die Geltendmachung von Beitreibungskosten erleichtert werden. Zudem werden spezielle Regeln für öffentliche Stellen eingeführt, die sich in Zahlungsverzug befinden.

Das CEP meint:

Das Anliegen, die Zahlungsmoral in der EU zu verbessern, ist grundsätzlich zu begrüßen. Die Richtlinie ist aber ordnungspolitisch bedenklich, soweit sie zwingende Vorschriften einführen will. Die Pauschalentschädigung bei Zahlungsverzug öffentlicher Stellen widerspricht zudem dem Grundsatz des Schadensausgleichs.

CEP-Dokumente

CEP-Monitor

Vorschlag Kurztitel CEP-Analyse EU-Gesetzgebungsverfahren
EU-Organe
Ergebnis Bundestag/ Bundesrat

KOM(2009) 126
Richtlinie
08.04.2009
 
 

Zahlungsverzug

02.06.2009

ERLASSEN:

Richtlinie 2011/7/EU

   

 

 

24.01.2011

Rat

Annahme

20.10.2010

EP

1. Lesung

11.10.2010

Rat

Erörterung

28.04.2010

EP

Ausschussbericht

Umsetzungsfrist:
16.03.2013

 

Inkrafttreten:
15.03.2011