Europäisches Mahnverfahren

Der Vorschlag der Kommission zielt ab auf die Einführung eines einheitlichen Europäischen Mahnverfahrens zur Beitreibung nicht bestrittener, grenzüberschreitender Geldforderungen. Dieses Verfahren betrifft alle Unternehmen, Gewerbetreibenden und Verbraucher, da es zur Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Verträgen beiträgt und dadurch grenzüberschreitende Marktaktivitäten fördert.

Gegen die Einführung dieses europäischen Mahnverfahrens spricht laut einer Analyse des Centrums für Europäische Politik allerdings, dass Zahlungsbefehle aus dem Ausland ohne Übersetzung in die Amtssprache des Empfängerlandes zugestellt werden können.
Daher sollte nach Ansicht des Centrums in die Verordnung die Vorschrift eingefügt werden, daß Zahlungsbefehle in die Amtssprache des Empfängerlandes übersetzt sein müssen.

CEP-Dokumente

CEP-Monitor

Vorschlag Kurztitel CEP-Analyse EU-Gesetzgebungsverfahren
EU-Organe
Ergebnis Bundestag/ Bundesrat

VO 1896/2006
Verordnung
12.12.2006
Vormals
KOM(2006) 57 07.02.2006

Europäisches Mahnverfahren

29.05.2006

ERLASSEN 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anwendungsbeginn:
12.12.2008
(z.T.12.06.2008)

Inkrafttreten:
31.12.2006

G zur Verbes-serung grenz-überschr. Forderungs-durchsetzung u Zustellung