Geringfügige Forderungen

Mit diesem Vorschlag plant die EU-Kommission eine Vereinfachung und Beschleunigung der Beilegung von Streitigkeiten über geringwertige Forderungen. Außerdem soll die Union als einheitlicher Raum des Rechts verwirklicht werden.  Alle Unternehmen, Gewerbetreibenden und Verbraucher sind von diesem Gesetzesvorhaben betroffen. 

Laut einer Analyse des Centrums für Europäische Politik (CEP) trägt das Verfahren zwar bei grenzüberschreitenden Verträgen zur Rechtssicherheit bei und fördert dadurch grenzüberschreitende Marktaktivitäten. Allerdings verletzt die Anwendbarkeit der Verordnung auf rein innerstaatliche Sachverhalte das Subsidiaritätsprinzip. In der Analyse wird weiterhin bemängelt, dass Zahlungsbefehle aus dem Ausland ohne Übersetzung in die Amtssprache des Empfängerlandes zugestellt werden können.

Das Centrum schlägt daher vor, die Verordnung dahingehend zu korrigieren, daß sie nur auf grenzüberschreitende Sachverhalte anwendbar ist. Eine Vorschrift ist einzufügen, daß Zahlungsbefehle in die Amtssprache des Empfängerlandes übersetzt sein müssen.

CEP-Dokumente

Dokumente der Europäischen Union

      CEP-Monitor

      Vorschlag Kurztitel CEP-Analyse EU-Gesetzgebungsverfahren
      EU-Organe
      Ergebnis Bundestag/ Bundesrat

      VO 861/2007
      Verordnung
      11.07.2007
      Vormals
      KOM(2005) 87 15.03.2005

      Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen

      03.06.2006

      ERLASSEN

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Anwendungsbeginn:
      01.01.2009
      (z.T.01.01.2008)

      Inkrafttreten:
      01.08.2007

      G zur Verbes-serung grenz-überschr. Forderungs-durchsetzung u Zustellung