Privat- und Verfahrensrecht

Das gerichtliche und außergerichtliche Verfahrens- und Prozeßrecht liegt zwar traditionell in der Zu- ständigkeit der Mitgliedstaaten. Dennoch bezieht die Europäische Union weite Teile dieses Rechtsgebiets in ihre Richtlinien und Verordnungen ein, mit steigender Tendenz. Nicht selten stehen dabei die Bemühungen der EU, den Binnenmarkt zu verwirklichen, im Vordergrund.

Allerdings finden sich europarechtliche Einflüsse auf die nationalen Verfahrensordnungen auch in Bereichen, die auf den ersten Blick nur am Rande – wenn überhaupt – etwas mit dem Verfahrensrecht zu tun haben. So wurden mit der Unisex-Richtlinie (2004/113/EG) für große Teile des Zivilrechts die Beweislastumkehr und eine nicht näher definierte Möglichkeit der Verfahrensbeteiligung für Interessenverbände eingeführt.